Unfallchirurgisch-Orthopädische Gutachten in Hamm und Osnabrück
Dr. med. Christoph Obermeyer erstattet als freier und unabhängiger Sachverständiger an den Untersuchungsstandorten Hamm und Osnabrück medizinische Gutachten auf dem Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie.
Beauftragt werden können medizinische Gutachten grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten und zu allen Fragestellungen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt ist die Begutachtung in Verwaltungsverfahren sowie bei Rechtsstreitigkeiten auf folgenden Rechtsgebieten:
- Private Unfallversicherung (Kausalitätsfragen und Invalidität)
- Gesetzliche Unfallversicherung (Kausalitätsfragen und MdE)
- Mechanische Berufskrankheiten
- Gesetzliche Rentenversicherung (Erwerbsminderung)
- Schwerbehindertenrecht (GdB und Merkzeichen)
Die Grundlage jeder Begutachtung ist die neutrale, ergebnisoffene und unvoreingenommene Prüfung jedes Einzelfalls. Ein respektvoller Umgang mit dem Probanden ist hierbei genauso selbstverständlich wie die Beurteilung der medizinischen Befundtatsachen auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der akzeptierten gutachtlichen Lehrmeinung.
Die besonderen Umstände, die jedem Einzelfall innewohnen, werden in jedem Gutachten nachvollziehbar und verständlich diskutiert. Fallkonstellationen im „Graubereich“ werden von allen Seiten beleuchtet, das ‚Für‘ und ‚Wider‘ sorgfältig abgewogen und die Überlegungen, die zum abschließenden Votum führen, detailliert dargelegt. Im Idealfall resultiert eine Beurteilung, die ungeachtet vom Ergebnis für beide Seiten transparent und nachvollziehbar ist und dem Auftraggeber eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bietet.
Aufträge
Aufträge und sämtliche Korrespondenz bitte an:
Dr. med. Christoph ObermeyerHaskamp 5
49170 Hagen a.T.W.
Bitte schicken Sie Ihre Aufträge, Nachfragen oder ergänzende Unterlagen / Bildgebung idealerweise an die o.g. Postanschrift (Organisationsbüro.) Bei Kontaktaufnahme über die Adresse der Untersuchungsstellen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Dienstleistungen
Gerichtsgutachten nach § 106:
Eine Beauftragung als gerichtlicher Sachverständiger ist für alle Teilbereiche des Sozialrechts möglich, bei denen das Gericht für die Entscheidungsfindung ein medizinisches Gutachten benötigt. Sämtliche Fragestellungen aus den Bereichen Gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung und Schwerbehindertenrecht können beauftragt werden. Bei Bedarf können insbesondere Gutachten bei Erwerbsminderungsklagen durch eine arbeitsmedizinische Austestung ergänzt werden.
Gerichtsgutachten nach § 109:
Eine Beauftragung als Gutachter nach § 109 ist prinzipiell ebenfalls möglich. Ein Gutachten nach § 109 ist ein neutrales Sachverständigengutachten und wird durch Dr. Obermeyer in gleicher Weise erstattet, wie auch ein Gutachten nach § 106 erstattet werden würde. Eine Benennung ist in Fällen sinnvoll, bei denen im Vorgutachten eine nicht nachvollziehbare Beurteilung oder eine fehlerhafte Anwendung gutachtlicher Grundsätze vermutet wird. Da von Klägerseite regelhaft ein erheblicher Kostenvorschuss geleistet werden muss, empfiehlt es sich, den gutachtlichen Sachverhalt vorher an kompetenter Stelle prüfen zu lassen, um das Kostenrisiko zu minimieren.
Gutachten nach Aktenlage:
Gerichtsgutachten können bei Eignung des konkreten Falls auch nach Aktenlage erstattet werden. Bei sich widersprechenden Vorgutachten sind ebenfalls Obergutachten nach Aktenlage möglich, falls bei strittigen Sachverhalten oder divergenten Beurteilungen eine neue Perspektive oder „Drittmeinung“ für die Entscheidung nötig ist.
Private Unfallversicherung:
An allen Standorten können Begutachtungen für die private Unfallversicherung durchgeführt werden. Kausalitätsfragen und Invaliditätsgutachten können gleichermaßen beauftragt werden.
Gesetzliche Unfallversicherung:
Jede gutachtliche Fragestellung auf dem Rechtsgebiet der Gesetzlichen Unfallversicherungen kann für den Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie überprüft werden. Es können jedoch nur Freie Gutachten nach Ziff. 161 (Kausalitätsfragen, komplexe Rentengutachten, Gutachten im Widerspruchsverfahren) und Ziff. 165 (Berufskrankheiten und komplexe Kausalitätsfragen) angenommen werden.
Medizinisch-gutachtliche Beratung:
Ein Rechtsstreit ist meist weder für Kläger noch Beklagte erstrebenswert. Neben der Bindung von Resourcen und den entstehenden Kosten, ist insbesondere auf der Aktivseite die Ungewissheit über den Verfahrensausgang sowie der – teils jahrelange – Schwebezustand belastend. Zur Überprüfung von vorprozessuralen Fragestellen, bereits vorliegenden Gutachten oder bei dem Erfordernis der Prüfung von Erfolgsaussichten kann die gutachtliche Erfahrung von Herrn Dr. Obermeyer für unabhängige Beratungsdienstleistungen von jeder Partei (Aktiv und Passiv) in Anspruch genommen werden. Nach Darlegung von Sachverhalt, Fragestellung, Aktenumfang sowie Menge der Bildgebung kann eine Kostenschätzung abgegeben werden – nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Bitte beachten Sie: „Parteigutachten“ oder „Gegengutachten“ werden nicht erstattet, entsprechende Aufträge werden nicht angenommen. Nur eine faktenorientiere und neutrale Beratung wird durchgeführt – was natürlich auch die Empfehlung zur Akzeptanz der Position der Gegenseite beinhalten kann.
Untersuchungsstelle Hamm
in der Kanzlei Prof. Gaidzik
Hafenstraße 14
59067 Hamm
Untersuchungsstelle Osnabrück
im Centrumed
Parkstraße 40
49080 Osnabrück
Untersuchungsstelle Kassel
Im IMB-Kassel
Landgraf-Karl–Str. 21
34131 Kassel